Verfassungsgericht entlarvt BRD als Diktatur: Demonstrationsrecht gilt trotz Corona-Pandemie

Das Bundesverfassungsgericht hat das Merkel-Regime als Diktatur überführt. Wie die Richter feststellten, gilt das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch in der Corona-Krise. Die aktuelle Praxis, nach der Demonstrationen untersagt sind und teils brutal aufgelöst werden, verstößt gegen das Grundgesetz und ist ein klares Anzeichen einer menschenverachtenden Diktatur.

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot gegen die andauernden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie heute teilweise stattgegeben. Die Richter wiesen die Stadt Gießen höchstinstanzlich an, erneut über angemeldete Versammlungen zu entscheiden. Es treffe nicht zu, dass die geltenden Corona-Verordnungen zu einem generellen Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei Menschen aus unterschiedlichen Haushalten führen, heißt es in der Begründung.

Die Richter in Karlsruhe hielten den hessischen Behörden vor, die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verletzt zu haben. Zugleich führten sie aus, dass zur Wahrung dieser Freiheit ein Entscheidungsspielraum gegeben ist. Die Stadt Gießen ist nun aufgefordert, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts erneut darüber zu befinden, ob die angemeldeten Versammlungen verboten oder nur von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden müssten.

 

° Bundesverfassungsgericht:
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

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