Update: Rechtsanwältin Beate Bahner gibt auf / Verfassungsklage gegen Covid-19-Notstand – und schon wird gegen die Anwältin ermittelt …

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag
von Beate Bahner ab, Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
 

“Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. 
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben. 
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen  Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. 
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. 
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. 
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin

*

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, hat eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angekündigt. Nach ihrer Auffassung sind „die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet worden sei.

Wochenlange Ausgangbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis düsterer Modellszenarien sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen seien grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken würden ihrer Ansicht nach zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft bzw. bereits verlaufen ist und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dringend in den Blick zu nehmen seien demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung): Diese Menschen müssten durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst geschützt werden, etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege, durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.

Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat (pdf).

 

° … und schon wird gegen die Anwältin ermittelt ! (Spiegel)

° Heildelberger-Zeitung

 

An dieser Stelle einmal mehr: ein herzliches DANKESCHÖN am alle Mutigen dieser Welt – Red.

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