Von wegen keine Studien – 5G wurde bereits ausgiebig an Menschen getestet! – Rückversicherer Swiss-Re stuft den Mobilfunk in die höchste Risikostufe ein

Ein Hauptargument der 5G-Gegner ist, dass das gesundheitliche Risiko des neuen 5G-Standards nicht ausreichend untersucht wurde, während die 5G-Befürworter genau dasselbe Argument verwenden, um darauf hinzuweisen, dass es keine einschlägigen Studien gebe, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit belegen würden. Was in dieser Debatte jedoch vernachlässigt wird, ist die Tatsache, dass die Auswirkung von Mikrowellen sowohl auf die physische als auch auf die psychische Gesundheit ausgiebig erforscht wurde. Offiziell fing die Forschung während des Kalten Krieges nach der Moskau Signal Affäre an, als die Amerikaner bemerkten, dass ihre Botschaft in Moskau mit Energiewaffen im Frequenzbereich von 2,4 bis 4 GHz bestrahlt wurde.

 

Rückversicherer SWISS-RE: Mobilfunk in der höchsten Risikostufe

 

Entscheid auf Bundesebene
Bundesgericht fordert Kontrolle des QS-Systems der Mobilfunkanlagen

Das Bundesgericht sprach im Urteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019  Klartext und weist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) an, das Qualitätssicherungssystem (QS-System) der Mobilfunkbetreiber zu prüfen.

Das Bafu müsse nun eine «schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der Qualitätssicherungssysteme durchführen lassen oder koordinieren», schreibt das Gericht in seinem Entscheid, den die NZZ publik machte.

Über das QS-System wurde schon oft geschrieben wie zum Beispiel bei Gigaherz im Beitrag «Das QS-System – Ein Lügengebilde bricht zusammen».

Da stellt sich wieder die Frage, wie soll etwas geprüft werden, auf das man keinen direkten Zugriff hat? Wie soll das BAFU das QS-System prüfen, wenn sie dazu zuerst die Freigabe der Mobilfunkbetreiber braucht? Generell muss  gefragt werden, wie soll überhaupt geprüft werden können, ob die Mobilfunkantennen nach Vorschrift handeln, wenn die Behörden keinen direkten Zugriff haben?

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