Was bedeutet Kommerz oder Kommerzrecht?

Seit einiger Zeit wird in den sozialen Medien, Foren und Blogs immer mehr von Kommerzrecht oder einfach kurz Kommerz geschrieben und gesprochen und dass es in der Interaktion mit der öffentlichen Hand wichtig ist und deine finanziellen Sorgen und Nöte lösen könnte, sofern du welche hast. Was also ist dieser Kommerz und warum wird so viel hinter der Hand darüber gesprochen, ist aber in öffentlichen Medien fast nichts zu finden und wenn, dann wird fast ein Mysterium daraus gemacht.

Wir wollen versuchen, einen kleinen Einblick zu geben und mit Impulsen und Hinweisen den Weg für jede(n) Interessierte(n) bereiten, sich selbst intensiver damit zu befassen, sollte dies auch auf dem privaten individuellen Plan stehen.

Kommerzrecht in dem Sinne gibt es nicht. Im Kommerz finden eine ganze Reihe verschiedener Rechtsnormen ihre Anwendung, wie zum Beispiel das Seehandelsrecht, das maritime (Admiralitäts-) Recht, Verwaltungsrecht oder Treuhand- und Erbrecht. Je nachdem, welche Art kommerzieller Handlungen oder Prozesse betrachtet und umgesetzt werden sollen, wird die eine oder andere Rechtsnorm bemüht. Doch meistens fließt das Eine in das Andere über, damit auch im System selbst die Energieflüsse nie zum Erliegen kommen. Dies ist die Rechtebasis ausschließlich für natürliche und juristische Personen.

Ein sehr wichtiges, vielleicht sogar das wichtigste Recht überhaupt ist das Naturrecht, das die Grundlage aller tatsächlich wirkenden Gesetze ist, wie Gravitationsgesetz, Gesetz des freien Falls, Resonanz- oder auch Spiegelgesetz. Naturrecht ist Naturgesetz, ist Natur, ist der Ursprung. Hier wurde jetzt nur ein winzig kleiner Ausschnitt dargestellt, denn die Natur ist alles, Mensch, Tier, Pflanzen, Erde, Planet, Sonne, Galaxie, Universum (Kosmos), einfach alles. Und dies ist die einzige Rechtsebene für lebende Menschen aus Fleisch und Blut, geistig-sittliche Wesen. Und diese Naturgesetze sind auch die Gesetze, die als einzige wirklich wirken. Alles andere, was uns das System vorgaukelt an sogenannten “Gesetzen” und “Verordnungen” sind lediglich Statuten oder AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für das kommerzielle Wirken des Systems, für die Durchsetzung seiner Verträge.

 

° Begriffe und Definitionen

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