“Wie die NSA” – Europol soll Daten aus allen EU-Staaten auswerten dürfen
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Die europäische Polizeibehörde Europol sitzt schon jetzt auf vier Petabyte Ermittlungsdaten, auch von Unschuldigen. „Löschen“, fordert der Europäische Datenschutzbeauftragte. Doch die EU will die Datensammelei jetzt nachträglich legalisieren und weiter ausbauen.
Eine neue Verordnung für die Polizeibehörde Europol soll eine gigantische Sammlung von Ermittlungsdaten legalisieren, die einzelne EU-Mitgliedsstaaten dort quasi geparkt hatten. Es handelt sich um vier Petabyte an Daten aus laufenden und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, darunter auch gestrichene Einträge aus Terrorlisten einzelner Staaten. In einigen Fällen weiß die Behörde selbst nicht genau, um was für Daten es sich handelt, wie sie einräumte. Erst Anfang Januar hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski die Löschung aller Daten angeordnet, die nicht mit einer konkreten Straftat im Zusammenhang stehen.
Doch die Datensammlung, die Kritiker:innen als „Datenarche“ bezeichnen und mit der Speicherwut des US-Geheimnisses NSA vergleichen, dürfte unverändert bestehen bleiben und sogar ausgebaut werden. Am Dienstagabend einigten sich die EU-Staaten mit dem Parlament auf eine neue Verordnung, nach der Europol „weiterhin Ermittlungen auf der Grundlage dieser Daten unterstützen könnte“. Das teilte die französische Ratspräsidentschaft mit. Bis zur Wirksamkeit der neuen Verordnung sollen „Übergangsmaßnahmen“ die Datenarche vor Löschung bewahren.
Generell soll die Verordnung die Kompetenzen von Europol drastisch ausweiten. Künftig dürfe die Behörde mit Drittstaaten persönliche Daten zu Ermittlungszwecken austauschen, so die französischen Verhandler:innen. Auch dürfe Europol-Chefin Catherine De Bolle nationalen Behörden die Aufnahme von Ermittlungsverfahren in grenzüberschreitenden Kriminalfällen vorschlagen. Das wäre eine deutliche Ausweitung der bisherigen Befugnisse von Europol. Die nationalen Behörden sollen allerdings selbst entscheiden dürfen, ob sie dem Vorschlag nachkommen.