Mit der Vernehmlassung des dringlichen Bundesgesetzes für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni sieht der erläuternde Bericht des Bundesamtes für Justiz (BJ) unglaubliche Massnahmen vor.
Würde das Gesetz durch das Parlament in der Herbstsession verabschiedet, könnte der Bundesrat «In einer besonderen Lage», wie wir sie jetzt seit dem 22. Juni erleben, folgende Massnahmen anordnen (zu lesen auf Seite 10):
- Massnahmen gegenüber einzelnen Personen (z. B. flächendeckende Anordnung einer Quarantäne für alle Kontaktpersonen, Art. 35 EpG);
- Massnahmen gegenüber der Bevölkerung (Art. 40 EpG), z. B.:
- Veranstaltungen verbieten oder einschränken;
Schulen, andere öffentliche Institutionen und private Unternehmen schliessen oder Vorschriften zum Betrieb verfügen;
- das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude und Gebiete sowie bestimmte Aktivitäten an definierten Orten verbieten oder einschränken;
- Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken;
- Impfungen für obligatorisch erklären !
Doch damit nicht Genug:
Auf Seite 15, unter Buchstabe h, erhält der Bundesrat zudem die Möglichkeit, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht von Heilmitteln zu machen.
Der Bundesrat könnte also mit dem neuen Gesetz Medikamente anordnen, die von der Zulassungsbehörde Swissmedic gar nie bewilligt wurden. Davon betroffen können alle Bewilligungen sein, die von der Swissmedic im Zusammehang mit Heilmitteln ausgestellt werden, heisst es weiter unter Buchstabe i auf Seite 15.
Damit wäre zum Beispiel eine neue Verordnung über den Einsatz eines neuartigen und genetisch veränderten Impfstoffsmöglich, wie von der Bill&Melinda Gates Foundation finanziert und bereits am Menschen getestet.
Dies sei wichtig – um der schweizerischen Bevölkerung im Notfall «Therapieoptionen» so rasch wie möglich anbieten zu können, ist unter Buchstabe i zu lesen.
Damit das Parlament die Möglichkeit hat, das Gesetz in der Herbstsession dringlich in Kraft zu setzen, soll die Botschaft bereits am 12. August 2020, also drei Wochen früher, vom Bundesrat verabschiedet werden.
Sollte dieses Gesetz in dieser Form vom Parlament verabschiedet werden, hätte es sich zweifellos gegen die Bevölkerung gewendet.
Quelle:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61823.pdf
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur
Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid19-Gesetz)
Erläuternder Bericht
by Stephan Seiler24. Juni 2020