Wir, der Souverän der Schweiz, erklären hiermit …

Öffentliche Bekanntmachung

Eine offene, soziale, de jure Ratsversammlung hat sich versammelt als «Wir, der Souverän», in der Aufrechterhaltung unserer Souveränität, bereitgestellt von unserer Schöpferquelle, von Land und Territorium, bekannt als die Schweizerische Eidgenossenschaft (Eidgenossenschaft der Schweiz), hin zu einer freien unabhängigen Nation=Schweiz, Artikel 2. der Bundesverfassung, Grundrechte, Bürgerrechte und soziales Ziel.

Wir, der Souverän der Schweiz, erklären hiermit:
Unsere offizielle Unabhängigkeit von der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Eidgenossenschaft) und die Aufhebung aller bisher auferlegten Regelungen innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft (UPIK Record – L).

Wir fordern die Übergabe aller politischen, finanziellen und verfassungsmässigen Rechte und öffentlichen Organe an das Kollektiv der Souveränen Nation=Schweiz in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Wir, deklarieren:
Wir, als bereits freie, souveräne Nation, bestimmen durch unser kollektives Selbstbestimmungsrecht, innerhalb des internationalen Rechts, dass Wir, die Souveräne Nation=Schweiz, keine Erlaubnis von irgendeiner Instanz einholen müssen und daher keine offizielle Erlaubnis von irgendeiner Körperschaft, Regierung oder einem Gericht benötigen, um unsere Souveränität zu erhalten. Artikel 34. Bundesverfassung, Politische Rechte.

Wir erklären:
In der Schweiz gibt es keinen gültigen verfassungsrechtlichen Rahmen, keine Vorgabe, für ein freies und souveränes Volk=Schweiz, daher hängt diese kollektive Entscheidung vom Souverän ab. Der Souverän wählt einen neuen, ratifizierten, rechtsstaatlichen Rahmen, der alle innerhalb der Nation=Schweiz vereint, und wird mit dieser Erklärung de facto als freie und unabhängig gegründete Nation=Schweiz wirksam:
Alternativ als kollektive Befreiung, ohne Akzeptanz allumfassender geopolitischer Strukturen und Handlungen, mit der der Souverän selbstbestimmt, selbstverantwortlich und nachhaltig handelt.
Bundesverfassung. Art.16. Meinungs- & Informationsfreiheit & Art. 17. Freiheit der Medien & Art. 36 Einschränkungen v. Grundrechten,

Wir stellen fest:
Die unrechtmässige Übernahme und Aneignung der politischen und rechtmässigen Organe der Schweizerischen Eidgenossenschaft – des Souveräns der Nation=Schweiz und der natürlichen Ressourcen und Vermögenswerte – durch ausländische Körperschaften wird hiermit für null und nichtig erklärt und ist auch rückwirkend zu betrachten, da Wir, der Souverän, uns als völlig unabhängig erklären.

Wir erklären:
Kein de facto regierendes Gebilde, keine Institution oder Behörde eines de facto regierenden Gebildes wird ohne ausdrückliche Kenntnis und Zustimmung des Souveräns, der Bewohner des als Nation=Schweiz bekannten Territoriums, vertreten durch den de jure Rat, irgendwelche Verträge, Abkommen und dergleichen ohne volle Transparenz, allgemeine Veröffentlichung und/oder ein öffentliches Referendum abschliessen.

Wir erklären:
Die Pflicht des de jure Rates ist es, transparent, rechenschaftspflichtig, ethisch und besonnen zu sein, da er der Souverän ist und der alleinige Nutzniesser der natürlichen Ressourcen und Industrien dieses souveränen Landes, bekannt als Nation=Schweiz, ist.
Wir erklären weiter:
Durch gemeinsame Diskussion, Übereinkunft und Verständnis mit anderen Räten und Gremien, national und international, streben wir eine starke Verbindung mit Herz und Bewusstsein aller Systeme an, die dem Naturgesetz nach dem Prinzip des gerechten Lebens und der Rechtschaffenheit folgen, in unserem Territorium, bekannt als Nation=Schweiz.

Deshalb:
Der Souverän des als Nation=Schweiz bekannten Gebietes, eine freie und unabhängige Nation, bittet die Welt um Kenntnisnahme. Diese Erklärung soll über alle verfügbaren Medien, einschliesslich der de facto Schweizerischen Post, zur Verfügung gestellt und frei verbreitet werden, da wir ab dem Datum dieser Bekanntmachung aktiv unsere Souveränität herstellen. Die Nation=Schweiz, ist ein freies und unabhängiges Land und erklärt den freien Status durch den Willen des Souveräns.

Wir verzichten auf jegliche Zugehörigkeit zum Internationalen Währungsfonds, der Weltbank des IWF, den Vereinten Nationen, der Federal Reserve und allen derartigen Organisationen. Wir sind weder mit der Korporation der Schweiz noch mit der faktischen Schweizer Bundesregierung in Bern oder einem anderen angeblich repräsentativen kantonalen Organ verbunden. Wir lehnen alle angeblichen fremden Belastungen und Forderungen gegen Personen, Männer, Frauen, Individuen, Land, Eigentum oder sogar Industrien ab, die mit der Corporation of Switzerland und allen gemeinsamen Funktionen verbunden sind, wie Schuldner in jeglichem Ausmass in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, bekannt oder unbekannt, um angeblich Privatpersonen, Menschen aus Fleisch und Blut oder Lebewesen als Sicherheit zu halten, durch die gleichen alten fiktiven «Namen» wie staatliche Stiftungen, religiöse Stiftungen, Steuern, Genehmigungen, Bussgelder, Aufträge, Lizenzen, Franchisen, etc. und unbegrenzte andere vertragliche Quellen, die mit Agenten und Agenturen installiert sind, die mit dem internationalen und weltweiten Konzern verbunden sind, ohne jegliche Offenlegung und Formulierung oder Zustimmung für ein und alle Individuen.

Wir fügen hier die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hinzu, die sich aus dem Naturrecht ergibt, das von nun an eine permanente Rechtsform ist, die durch rechtmässige vertragliche Vereinbarung, privat und allgemein, etabliert wird, das Naturrecht wird und soll das Heilmittel für alle Meinungsverschiedenheiten sein.
Naturrecht = niemandem Schaden zufügen

Gegen diese öffentliche Bekanntmachung dürfen keine Annahmen und oder Vermutungen gemacht werden, noch dürfen Änderungen daran vorgenommen werden.

Wir erklären weiterhin, dass die Autoren dieser Erklärung keine Lizenz, keinen Titel, kein besonderes Privileg oder Recht und kein Urheberrecht an einem Teil oder der Gesamtheit dieser Erklärung besitzen.

 

www.swiss-assembly.ch

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