WHO-Pandemievertrag durch die Hintertür? – am Beispiel des revidierten Schweizer Epidemiengesetzes

 

 

WHO-Pandemievertrag durch die Hintertür?

Sollen Impfpflicht, Ausrufung der besonderen Lage und Ausbau der Überwachung bei einer erneuten Pandemie oder dergleichen durch die Hintertür ermöglicht werden? Also selbst dann, wenn ein Staat den WHO-Pandemievertrag und Änderungen im Internationalen Gesundheitsvertrag nicht unterzeichnen würde? Diesen Eindruck zumindest erweckt die geplante Revision des Schweizer Epidemiengesetzes. Die Vereinigung „Bürger fragen nach“ hat sich den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum neuen Gesetz angenommen und in einem Brief an die National- und Ständeräte Stellung bezogen. Vernehmen Sie gleich nachfolgend die prägnantesten Auszüge aus diesem Schreiben. Beobachten Sie selbst, ob in Ihrem Land gleiche oder ähnliche Gesetze in Planung sind.

„Auch wir haben vom bundesrätlichen Änderungsvorschlag des Epidemiengesetzes (EPG) Kenntnis genommen. […] Einige vorgeschlagene Änderungen beunruhigen uns sehr. Zumal die Corona-Pandemie noch nicht mal im Ansatz aufgearbeitet und vieles noch ungeklärt ist. Gerade im Hinblick auf die eilig eingeführten „Impfstoffe“ sind unzählige Fragen bis heute offen. […] Als Beispiel dazu nennen wir die Tatsache, dass die EMA in der Zwischenzeit zugeben musste, dass die „Impfstoffe“ nie eine Ansteckung und somit Weitergabe des Coronavirus verhindern konnten. […] Auch wurde die impfende Bevölkerung bis heute nie korrekt darüber aufgeklärt, dass sie im Prinzip an einem medizinischen Experiment teilnimmt, da die notwendigen Studien bis zur Einführung der „Impfungen“ noch gar nicht abgeschlossen waren. Stattdessen wurde der Bevölkerung eine große Schutzwirkung und eine beinahe nebenwirkungsfreie „Impfung“ verkauft. […]

 

 

Die neuen WHO-Verträge sollen eine globale Diktatur einläuten!

 

Das könnte Dich auch interessieren...