Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung (CH)

 

 

 

Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung (CH)

 

Baupolizeiliche Anzeige
gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors

Jede Gemeinde im Kanton Bern, welche eine oder mehrere illegalen 5G-Antennen in Betrieb genommen haben, erhalten am 19. Februar 2024 eine Warnung im Hinblick auf eine baupolizeiliche Anzeige.

Plannetzwerk, der Schweizerische Verein WIR & Gigaherz erstatten baupolizeiliche Anzeige gegen Gemeinden mit adaptiven Antennen, die rechtswidrig mit Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Sie fordern die Gemeinden als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei denrechtswidrig betriebenen Antennen (gemäss angefügter Liste), für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.

Sollten die Gemeinden ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten sich die Absender strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor. Diese Anzeigen können auch durch die Bürger der fehlbaren Gemeinden erstattet werden.

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