Urteil von deutschem Amtsgericht bezeichnet Corona Verordnung als verfassungswidrig

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat geurteilt, dass ein Bußgeldbescheid gemäß CoronaVO rechtswidrig und faktenwidrig war und daher wurde ein Freispruch verkündet. Damit bezeichnet ein weiteres Gericht Corona Maßnahmen als verfassungswidrig. Das Urteil zerpflückt nicht nur die rechtliche Seite, sondern  befasst sich auch ausführlich damit, was der öffentliche Raum ist, wie die Nähe und der Abstand von Personen festzustellen ist und was davon geregelt werden kann und darf. Die Verordnungen kommen dabei gar nicht gut weg.

Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, dass er sich am 20.05 2020 um 21.10 trotz eines Aufenthaltsverbot mit mehr als einer weiteren Person, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstands gehört, im öffentlichen Raum aufgehalten hat und dadurch gegen eine Reihe von Bestimmungen und Verordnungen verstoßen hat. Der Betroffene habe sich mit anderen zu dritt in der Öffentlichkeit aufgehalten und alkoholische Getränke konsumiert, wobei alle drei Personen in verschiedenen Haushalten lebten und auch nicht direkt miteinander verwandt seien.

In der Urteilsbegründung wird zunächst recht genau ausgeführt wie die Verordnungen zustande gekommen sind, welche es gibt und was drinnen steht.

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