Verfassungsrechts-Professor Glaser: EU-Rahmenabkommen muss nicht nur dem Volks-, sondern auch dem Ständemehr unterstellt werden
Verfassungsrechts-Professor Glaser: EU-Rahmenabkommen muss nicht nur dem Volks-, sondern auch dem Ständemehr unterstellt werden
Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und der EU müsse nicht nur dem Volks-, sondern auch dem Ständemehr unterstellt werden. Dies sagt Verfassungsrechts-Professor Andreas Glaser im Interview mit dem Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik. Er sagt: «Die Auswirkungen auf Demokratie und Föderalismus wären so bedeutsam, dass es der stärksten Legitimation bedürfte.»
Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei allerdings auch die andere Position vertretbar: Das Parlament könnte in diesem Fall argumentieren, das neue Abkommen sei nicht gewichtig genug, so Glaser. «Auch hat es 2021 eine ausdrückliche Ausweitung des obligatorischen Referendums auf völkerrechtliche Verträge mit Bestimmungen von Verfassungsrang abgelehnt. Allerdings wurde dabei stets betont, dass an der bisherigen Praxis des Staatsvertragsreferendums sui generis als ungeschriebenes Verfassungsrecht festgehalten werden solle. Und auf dieser Grundlage müsste das Parlament meines Erachtens das neue Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellen, da es qualitativ an den EWR-Beitritt heranreicht.»